April 2014

 
 

29. April 2014

Tatortordner - Kleidung

Ein wesentlicher Bestandteil der Ermittlungsarbeit für die spätere Beweisvorlage vor Gericht beim Mord in der Käserei XXXX in Grän am 9.Juni 1990, war die Dokumentation der Kleidung des Opfers und des mutmaßlichen Täters. Welche Widersprüche sich im Spurenbild ergeben, ist im Akt durchaus ersichtlich! Ebenso wie das "offizielle Tatmesser" nicht die geringste Spur von Blut aufweist, so weisen auch die Kleider des angeblichen Täters dermaßen geringe Blutspuren, dass dieser Umstand einfach hinterfragt werden muss!

 

 

27. April 2014

Offene Spuren, auf die nicht erst 1992 hingewiesen wurde!

Der damalige Lehrling M.K. hatte in seiner Familie von Elternseite praktisch keinen Rückhalt. Eine in Deutschland lebende Person, die er einige Monate vor diesem Mordfall in Reutte kennengelernt hatte, hörte von dem Fall und setzte sich für ihn ein. Diese Person kümmerte sich um einen Anwalt (dem beigestellten Pflichtanwalt wurde später das Mandat entzogen), schrieb Briefe an das LG Innsbruck und war bei den Verhandlungen dabei (darüber später mehr). Im unten angeführten Dokument AKTEN_WIDERSPRUECHE-SPURENLAGE (24.04.) bezieht sie sich auf ein Schreiben vom 03.01.1992, welches sie dem damaligen Oberstaatsanwalt Dr. Riedl überbrachte. Vorallem fasst sie darin Widersprüche zusammen und zeigt anhand eines einfachen Zeitdiagramms auf, wie es faktisch unmöglich war, die dem Lehrling zur Last gelegte Tat durchführen zu könnenLink zum Schreiben an die StA-Innsbruck v. 03.01.1991

 

 

27. April 2014

Zwei Seiten - ein Anwalt!

Nicht nur im Forum wurde es angesprochen, auch privat wurde ich in den letzten Tagen von vielen Personen direkt darauf angesprochen, wie eigenartig es doch sei, dass der RA der Fam. XXXX auch Anwalt des damaligen Lehrlings M.K. ist. Weil dies einfach paradox ist und die verzwickte Kompliziertheit des Mordfalls Angelika Föger aufzeigt, habe ich mich entschlossen, dieses Verbots-Schreiben des RA Dr. Pichler online zu stellen. Auch möchte ich darauf hinweisen - um die zahlreichen ungeduldigen Besucher meiner Webseite etwas zu besänftgen: Aus dem Fall gehen ja weit mehr als tausend Seiten an Aktenmaterial und Schriftverkehr hervor. Das alles ungeordnet online zu stellen wäre unnütz, auch muss alles (rein technisch gesehen) für das Internet aufbereitet werden.

 

 

25. April 2014

Die Justiz akzeptiert stillschweigend das falsche Tatmesser!

Über die (äusserst) mangelhafte Tatortarbeit der Kripo beim Mord an Angelika Föger haben wir hier schon des Öfteren etwas verfasst. In den beigelegten Dokumenten sind einige weitere Verfehlungen zusammengefasst. (Man könnte der Kripo vor Ort schon glatte Absicht unterstellen in der Konsequenz, Spuren nicht nachzugehen!) Der Höhepunkt dabei dürfte wohl das wissentlich falsche Tatmesser sein, das stets als das offizielle Tatmesser vorgeführt wird! Link zu den AKTEN_WIDERSPRUECHE-SPURENLAGE   Dort ist unter anderem auch zu lesen, dass der damalige OStA Dr. Riedl den Lehrling klar als unschuldig bezeichnete, aber dass dieser halt selber schuld sei, wenn er so etwas - den Mord - zugäbe.   Die nächsten Dokumente werden zur Zeit fürs Internet aufbereitet.

 

 

24. April 2014

Je mehr Infos zum Mordfall umso mehr Widersprüche tun sich auf!

Wir haben weiteres Material online gestellt, dass unmißverständlich nachweist, dass die offizielle Tatversion "herbeigeredet" wurde! So wurden an der toten Angelika starke Würgemale mit Hautabschürfungen - hervorgerufen durch die Fingernägel bei extrem starken Druck - obbduziert. M.K. hatte zu jenem Zeitpunkt aber kaum welche, da er ständig daran biss (Und zusätzlich zu den Hautabschürfungen Male einer stattgefundenen Drosselung - die von MK aber nie eingestanden wurde).  Aber lesen Sie selbst - Link zu den Unterlagen über die Würgemale

Weiteres Material wird demnächst hier hinterlegt, unter anderem den klaren Nachweis, dass das als offiziell dargestellte Tatmesser es gar nicht ist(!); das Foto wurde nur "zu Vergleichszwecken in den Akt" gelegt  - und das war und ist der Staatsanwaltschaft und dem Gericht stets bekannt und bewusst gewesen!

Weitere Unterlagen werden folgen - so zB eine schlüssige Auflistung, dass M.K. in der angeblichen Tatzeit das alles gar nie hätte schaffen können ...

 

 

14. April 2014

 

Ergänzende Erklärungen zum Tatortordner

 
Wenn man den Tatortordner zum ersten Mal aufmerksam durchschaut, erkennt man sehr rasch diverse Widersprüche. Hier noch einige weitere Überlegungen dazu:
 
Seite 8:   Tatortabsicherung – gab es die? Die Schachtel rechts am Tischbein des Schreibtisches wurde verändert (Bild 3 u. 4), genauso wie die Schreibtischlampe! Was wurde noch alles weggeräumt oder aufgeräumt?  
 
Seite 12:  Wenn der Lehrling Angelika Föger mit beiden Händen - wie in der Rekonstruktion sichtbar - in das Zimmer geschleift hätte, wie kommt dann der Blutabdruck auf den Türstock im Büro? Waren an der inneren Türklinke im Büro Blutantragungen?
Hat der Lehrling bei seinem Angriff auf Angelika die Bürotüre offen gelassen? Hat er Angelika wirklich mit dem Messer angegriffen, obwohl er wusste, dass der jugoslawische Gastarbeiter schräg gegenüber im Zimmer anwesend war? Der Lehrling sagte auch aus, dass Frau Föger nicht freiwillig mit ihm schlafen wolle, also musste er sein Messer mitnehmen. Er hätte vermutlich vorher überlegt, dass Angelika um Hilfe schreien wird, und der Gastarbeiter ihr zu Hilfe eilen würde?  
 
Seite 13:   Auf den Bildern 12,13,14,15, und 16  hat die Kripo die Blutstropfen am Boden des Hausgangs eingekreist, deren 7 waren es vom Büro bis in das Zimmer des Lehrlings. Es hätte alleine schon durch die schweren Schnittwunden an der rechten Hand beim Schleifen von Angelika in das Zimmer des Lehrlings eine durchgehende Blutspur gezogen! Sie hatte schwere Schnittverletzungen an der rechten Hand, den Fingern sowie die wuchtigen Stiche im Oberkörper. Laut Dr. Rabl sollen alle 4 Stiche, auch jener Stich, der die obere Hohlvene durchstochen hat, und der Stich knapp oberhalb des linken Knies, Angelika im Büro zugefügt worden sein. Dies, obwohl Dr. Rabl selbst in seinem Gutachten schrieb, dass der Stich oberhalb des linken Knies relativ spät (keinesfalls während des sog. "Erstangriffs", der offiziell im Büro stattfand) gesetzt wurde, da die Wunde nach innen nur leicht eingeblutet war. 
 
Seite 17:  Bild 20  - Die Türklinke zu Ks Zimmer war blutbeschmiert!  Hätte der Lehrling die Türklinke zu seinem Zimmer mit den Ellenbogen aufgemacht (weil er ja Angelika mit beiden Händen hielt), so wäre die Türklinke nicht voll Blut gewesen. Außer er hat Angelika am Boden vor seiner Zimmertür abgelegt, dann wären wiederum massive Blutspuren von Angelika vor der Zimmertür des Lehrlings zu sehen gewesen - aber da waren keine.  Auch dies ist nicht nachvollziehbar! Vielmehr könnte der blutige Türgriff von Angelika selbst stammen, die - wie M.K. auch anfangs sagte -  "Angelika kam blutend ins Zimmer", und somit von Angelikas stark blutverschmierter Hand herrühren.
 
 
 
Seite 19   Bild 24   Blutabtropfungen an der Matratze, ist hier Angelika kurz gesessen?
                Bild 25   Blutspritzer über dem Bett des Lehrlings. Hier hat uns Prof. Henn erklärt, dass durch wuchtige Stiche wie den Stich in die Brust (also Stich Nr.4) beim schnellen Herausziehen des Messers solche Blutspritzer entstehen. In der Hauptverhandlung am 14.02.1991 sagte Prof. Henn wörtlich..."Ein mit einem solchen Werkzeug und auf eine solche Weise geführter Stich in die Brust führt jedenfalls rasch zu tödlichen Verletzungen". Auf diese Blutspritzer oberhalb des Bettes vom Lehrling  sind die Ermittler nie eingegangenobwohl wir sie darauf hingewiesen haben. Selbst Richter Peter Tischler hat uns mit der Erklärung "abgespeist", indem er sagte, K. habe mit seinen blutigen Händen geschüttelt und so seien die Blutspritzer auf die Wand über dem Bett entstanden...
 
Seite 24    Bilder 30,31,34, und 35  Von wem die Blutspuren hinterlassen wurden, konnte laut Kripo nicht ermittelt werden. Ein Anruf beim Rettungspersonal und dem Notarzt war anscheinend für nicht erforderlich befunden worden, hatte man doch schon den Lehrling als Täter im Visier!
Außerdem benutzten der Notarzt und die Sanitäter Einweghandschuhe - die auch auf den Tatortfotos am Boden sichtbar sind. Also hatten die Sanitäter und der Arzt keine blutigen Hände. Andere Personen hatte man - lt. Akten - nicht nach Verletzungen untersucht; doch höchstwahrscheinlich hat der (oder einer der) wirklichen Täter und wahre Mörder Angelikas, selbst durch die wuchtig ausgeführten Stiche, eine entsprechende Schnittwunde an der Hand erlitten...
 
Seite 25:  Bilder 32 u.33  Ein Blutstropfen im Bereich des Stiegenabganges. Wie kommt der dahin? Laut Rekonstruktion wurde Angelika vom Lehrling in die entgegengesetzte Richtung geschleift - also links vom Büro in das Zimmer des Lehrlings. Würde dies stimmen, kann niemals ein Blutstropfen von Angelika dort hingelangt sein (rechts vom Büro). Von wem ist dieser Blutstropfen? Warum wurde dem nicht nachgegangen?
 
Seite 26:  Bilder 36,37, und 38 Fotos zur angeblichen Tatwaffe laut Kripo: Es gab damals zwischen dem Anwalt des Lehrlings, Dr. Günther Stanonik, und der StA- Innsbruck seitenweisen Schriftverkehr wegen der Tatwaffe. Näheres zur Tatwaffe soll hier nicht gesagt werden, denn dies ist auch Gegenstand des aktuellen "Antrages auf Fortführung des Verfahrens nach § 195 StPO" der seit 10. Oktober 2013 bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck liegt, und dringend auf seine Abarbeitung wartet.
 
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12. April 2014
 
Zur unabhängigen Meinungsbildung - hier Bilder der Tatortrekonstruktion. Die gesamte Tatortrekonstruktion zeigt eigentlich nur auf, dass es so NICHT gewesen sein hat können! 
 
 
 
10.April 2014
 

Tatortinfos der Kripo nun Online einsehbar

Foto vom Auffindungsort. Angelika wurde von den Sanitätern und dem Notarzt wiederzubeleben versucht. Leider vergeblich. Der Stich in die obere Hohlvene, unmittelbar vor Eintreffen der Rettung, war absolut tödlich - sie sprach noch kurz mit den Sanitätern, dann verstarb sie. Die Strumpfhose und das Unterhemd waren geordnet am Körper, wurden vom Notarzt während der Erste-Hilfe-Maßnahmen verschoben. Auf einen "Vergewaltigungsversuch" deutete somit nichts hin! Die "rote" Bluse (Bild) war ursprünglich reinweiß - sie ist vom Blut durchtränkt!
 
 
Die letzten Tage erreichten mich zahlreiche direkte Anfragen (Mail und Telefon), wie sehr denn nun die offiziellen Akten von der Version abweichen, wie wir sie hier auf der Webseite immer wieder darstellen. Kurz: Die offizielle Version hat den damals vom Gräner Gendarmeriekommandanten vor Ort "bestimmten" Täter, den damaligen Lehrling, klar und unverrückbar als Mörder meiner Frau, im Visier behalten. Die damals vom anwesenden, jungen Assistenz-Gerichtsmediziner Dr. Walter Rabl erstellten Berichte mündeten schliesslich darin, dass lt. Dr. Rabl "alles bis ins kleinste Detail stimmt". 
Wenn man sich aber nur ein wenig - aber dafür intensiv - mit dem Tathergang, dem Zeitraster und der damit verbundenen Abfolge der Geschehen vor Augen hält, fallen einem sofort(!) zahleiche Ungereimtheiten auf. 
 
Obwohl ich ursprünglich aus Pietätsgründen gegenüber meiner getöteten Frau keine Details bekanntgeben wollte, so sehe ich mich durch die ständige Untätigkeit der Innsbrucker Justiz nun aber gezwungen, ab sofort auch Dokumente aus dem Tatort-Gerichtsordner zu veröffentlichen!
Beginnend mit der "Spurenlage aus dem Tatortakt der Kripo" und dem offiziellen Gutachten des damaligen Gerichtsmedizners Dr. Walter Rabl. Bitte finden Sie selber heraus, ob und welche Widersprüche sich für Sie da auftun (zur besseren Übersicht, sollten Sie auch noch einmal die bereits veröffentlichten Zeugenaussagen hinzuziehen).
 
Hinweis: Das offizielle Gerichtsmediziner-Gutachten ist jenes, wie es damals dem Gericht vorgelegt wurde. Der damalige Chef der GMI, Prof Dr. Rainer Henn, ließ seinem damaligen Assistenten Dr. Rabl in der Untersuchung vor Ort und der Gutachtenerstellung freie Hand. Erst ein Jahr später, 1991, haben wir (meine Schwester Marlies und ich) mit Prof. Dr. Henn über den Fall und die vielen Widersprüche gesprochen, woraufhin er sich des ganzen Falles noch einmal annahm und ihn erneut gründlich prüfte. Er fand auch etwas Wesentliches heraus, kam auf jeden Fall zu einem besonderen Ergebnis und wollte es uns auch mitteilen und veröffentlichen. Offensichtlich ließ Prof. Henn ein DNA-Gutachten zu den 20 blonden Haaren erstellen!
Am 24. Juli 1992 rief er noch aus Kärnten bei uns an, um uns das mitzuteilen und sagte, dass Dr. Rabl schon von ihm darüber informiert worden wäre und er sich sicher wäre, dass mit diesem Gutachten eine Wiederaufnahme des Falles bei Gericht erzielt werden könne. Er würde das neue Gutachten unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Kärnten beim Gericht einreichen! Doch kurz bevor er nach Innsbruck zurückkehrte, wurde er am 25.Juli 1992 in Kärnten tödliches Opfer eine s Autounfalles! Seine Gutachten bzw. die neu erstellten Unterlagen waren in seinem Büro (lt. Dr. Walter  Rabl) in der GMI allerdings nicht mehr auffindbar ...
 
 
 
 
01. April 2014

 

Dr. Rabl - war er 1990 als unerfahrener Assistenz-Gerichtsmediziner mit der Aufgabe überfordert?

 

Wie an anderer Stelle schon festgestellt, bedeutet die Aufklärung des Mordes an Angelika Föger einen "Zwei-Fronten-Krieg".

Zum einen ist nachwievor umstritten, wer der oder die wirklichen Täter waren/sind, wer es schlußendlich wirklich war, der jenen letzten und absolut tödlichen Stich gesetzt hat, obwohl die Rettung schon in den Hof der Käserei XXX in Grän, dem unbestrittenen Tatort, einbog, zum Anderen das zermürbende Hinundher mit der Innsbrucker Justiz, da es nachweislich schlampige und unprofessionelle Ermittlungsarbeit in der gesamten Beweisaufnahme des Mordfalls gab. Der "geeignete" Täter war rasch gefasst und die Tat für die anwesenden Beamten somit geklärt. Alles andere wurde nur noch der Form halber  - und leider entsprechend schlampig - durchgeführt (bestes Beispiel ist die Lampe am  Schreibtisch, die gleich auf drei hintereinander folgenden Fotos komplett verstellt ist!).

Neben den Tatortbeamten spielt der hinzugezogene Gerichtsmediziner (damals noch Assistent in Ibk., heute Präsident der Österr. Gerichtsmediziner), Dr. Walter Rabl eine maßgebliche Rolle der Nichtaufklärung.  Aufgrund seiner Autopsie im BKH-Reutte und nachfolgendem Gerichtsmedizinischen Sachverständigengutachten (v. 24.9.1990), wurde der damalige mutmaßliche Täter, der 18jährige Lehrling der Käserei XXXX, rechtskräftig verurteilt, da laut Dr. Rabl die ermittelten und vom Lehrling gestandenen Tatabläufe "... mit den objektiven Befunden auch in kleinen Details übereinstimmten“!

Ich habe mich entschlossen, Teile des 18-seitigen Gutachtens online zu stellen. Es kann sich jeder Interessierte selbst ein Bild machen, wie lange ein Mensch mit durchstochener oberen Hohlvene  (mit rd. 2 cm Durchmesser die grö sste Vene im Körper und schließt direkt am Herzen an) zu leben hat -  und das in Anbetracht der anderen schweren Stichverletzungen, die Angelika vorher zugefügt worden sind.

Die Seiten 5-7 des Gutachtens erläutern die vier Stiche (die lt. Akten alle im Büro erfolgt waren), auf Seite 7 ist jedoch klar beschrieben, dass die obere Hohlvene durchstochen war – ein absolut tödlicher Stich mit maximal 5 Minuten Überlebenschance! Diese Aussage belegt zweifelsfrei, dass der letzte Stich in die Brust mit dem Hohlvenendurchstich in den allerletzten Minuten vor Eintreffen der Sanitäter im Zimmer des Lehrlings – ca, 10 Meter vom Büro, dem offiziellen Tatort entfernt, zugefügt worden sein muss, da Angelika zu diesem Zeitpunkt sonst nicht mehr am Leben sein und mit den Sanitätern kurz hätte sprechen können! Und das ergibt somit die wesentliche Frage: Wer hat diesen allerletzten, absolut tödlichen Stich gesetzt? Wer? Zur weiteren Information, und um sich selbst ein Bild davon zu machen – lesen Sie bitte die Zeugen aussagen (Dokumente, weiter unten) der damals vor Ort Anwesenden.

Dr. Rabl war damals ein junger und unerfahrener Assistenzarzt der Gerichtsmedizin. War er mit der Situation so sehr überfordert?  - Oder wie ist es sonst erklärbar, dass er einige wesentliche unübersehbare medizinische Schlussfolgerungen einfach übersah und/oder wichtige objektive Befunde augenscheinlich falsch beurteilte? Auf der einen Seite hat Dr. Rabl im Gutachten detailliert objektive Befunde erstellt, so auch den Stich in den Brustkorb mit Durchstich der oberen Hohlvene, andererseits zog er daraus nicht die entscheidende Schlussfolgerung, nämlich dass der Tod bei Angelika diesfalls innerhalb höchstens 5 Minuten unweigerlich eingetreten sein musste und folglich der Stich in die Brust entgegen der offiziellen Tatversion sehr spät im Tatablauf (also unmittelbar vor Eintreffen der Rettung) gesetzt hat werden müssen, und somit die gesamte Tätertheorie und darauffolgende Tatortrekonstruktion mit daraus folgendem Richterspruch „Der Lehrling ist schuldig, Angelika Föger mit vier Messerstichen ermordet zu haben!“ nicht zusammenpassen konnte und kann!

Jedenfalls stimmen Dr. Rabls Angaben mit den von ihm „übersehenen“ Fakten insofern so zusammen, als dass es somit ein „rundes“ Ablaufbild ergibt, in dem der Lehrling als Täter seinen unverrückbaren Platz findet. Und dieser Umstand, das „passende Zeitdiagramm“ ist mit einem aufmerksamen Studium der Akten und des Gutachtens klar widerlegbar.

Da mir bewusst ist, dass diese Webseite auch von Fachleuten gelesen wird, würde ich mich über ein entsprechendes Feedback oder eine fachliche Unterstützung sehr freuen. Die Kontaktadresse steht nebenan.

 

 

01. April 2014

 

Hinweis: Alle mit XXXX bezeichneten Stellen (siehe die vorangehenden Monate) mussten auf Gerichts-Anordnung vom 25. März 2014) zensuriert werden!
 
Seit 25. März 2014 habe ich es amtlich: Ich darf den Namen XXXX, Inhaber der Käserei XXX in Grän nicht mehr öffentlich nennen - zumindest nicht im Bezug zum Mord an meiner Frau Angelika, die in eben dieser Käserei XXXX am 9. Juni 1990 ermordet wurde!
 
Ich habe mich entschlossen, für die Dauer des noch laufenden Verfahrens diese Einstweilige Verfügung auf Anraten meines Anwaltes zu befolgen.
Deswegen müssen Teile meiner Webseite nun auf Grund der Einstweiligen Verfügung vom 25. März 2014 (Link) zensuriert werden! Wir werden nun im laufenden Hauptverfahren daran arbeiten, meine Ansprüche auf eine gerechte Behandlung (zB Vorbringen der Beweise, neue Zeugen usw.) entsprechend zu wahren.
Ich werde - trotz dieses hier verhängten "Maulkorbs" vom OLG Innsbruck - über den Fortgang des laufenden Verfahrens der Unterlassungsklage sowie über die Fortschritte in der Aufklärung des Mordfalles weiterhin hier auf dieser, meiner Webseite berichten.

 

 

Webseite: Mordfall Angelika Föger Grän

Betreiber: Walter Föger, 6600 Reutte/Tirol WICHTIG: Wenn jemand - auch nach mittlerweile weit mehr als 30 Jahren - Hinweise zu dieser Tat hat, bitte um eine Mitteilung an mich (siehe eMailadresse, gerne auch persönlich). walter.foeger@gmail.com