Mai 2014
LG Innsbruck gab geheim gefassten Beschluss an die Presse weiter - Martin Ks - Anwalt erfuhr von der Abweisung aus der Zeitung!
24. Mai 2014
Der angebliche Mörder Martin K. widerrief sein Geständnis im Jänner 1993 - das wird von RA Pichler in einer Zeitungsdarstellung abgestritten! Worauf will er hinaus?
- Es ist unwahr, dass Martin K. sein Geständnis bis zum heutigen Tage aufrechtgehalten hat. Es ist vielmehr richtig, dass Martin K. durch den Salzburger Anwalt Dr. Günther Stanonik bereits 1992 und 1993 sein Geständnis widerrufen hat und die aus der Hand der Toten Angelika sichergestellten hellen, blonden Haare mittels DNA untersuchen lassen wollte. Dies wurde eigenartigerweise vom LG Innsbruck abgelehnt.
- Auch ist unwahr, dass der Bruder von Käsereibesitzer XXX im Spital lag. Er war in der Nervenheilanstalt Hall i.T. als Freigänger untergebracht und konnte tun und lassen was er wollte. Es existiert zwar ein Schreiben, dass der Bruder der Fam. XXX zu der Zeit stationär im Krankenhaus Hall war, aber eben Freigänger. So wusste auch niemand, warum er im Oktober 1990 in Hall "unter den Zug ging". Oder lag er auch da im Spital? Es hieß Suizid. Dies wurde lange Zeit verschwiegen.
Link zu den Widerrufungsinfos von 1993 (11 Seiten)
15. Mai 2014
OLG Ibk weist trotz neuer Zeugen Ermittlungen gegen Unbekannte Täter zurück!
Mit heutigem Datum ging meinem Anwalt Mag. Falkner der Beschluß um die Strafsache gegen Unbekannte Täter um den Mord an meine Frau Angelika Föger zu, und beinhaltete die Abweisung!
Eingebracht wurde dieser "Antrag auf Fortführung" im Oktober 2013. Die heutige Abweisung erfolgte, da nach Ansicht des 3-köpfigen Richtersenats des LG-Ibk "keine ausreichenden Gründe zur Wiederaufnahme vorliegen"! Und das obwohl wir mehrere neue Zeugen genannt haben, die in Aussagen uns gegenüber etliches gesagt haben, was den gesamten Mordfall bzw. dessen "Aufklärung" in einem anderen Licht erscheinen lässt. Aber - von Seiten des Richtersenats, vertreten durch Dr. Wolfgang Schaumburger, wird dem KEINERLEI Beachtung geschenkt!
Zitat: Indem der Fortführungswerber auf seiner Ansicht nach bestehende Widersprüche hinweist und daraus eigene Schlüsse zieht, bezeichnet er keine Gründe einzeln und bestimmt (stimmt nicht!), aus denen eine Verletzung oder unrichtige Anwendung des Gesetzes oder erhebliche Bedenken im Sinne des § 195 Abs. 1 Z 2 StPO abzuleiten wären. Was die angebotenen Beweismittel betrifft, wird ausgeführt, dass deren Aufnahme zur Ausforschung des unbekannten Täters führen würde. Dabei handelt es sich um eine bloße Behauptung und Spekulation, konkret legt der Fortführungswerber nicht dar, inwiefern die Aufnahme dieser Beweise zur Ausforschung eines allfälligen weiteren Mitäters geeignet wären (natürlich wären die Beweise geeignet, man müsste nur endlich ermitteln!). Die bloß abstrakte Möglichkeit einer Förderung der Wahrheitsfindung entspricht nicht dem Erfordernis genügender Konkretisierung der von einer beantragten Beweisaufnahme zu erwartenden positiven Ergebnisse für die Wahrheitsfindung. Neuerlich [...] ist darauf zu verweisen, dass eine Erkundungsbeweisführung im gegenständlichen Verfahrensstadium unzulässig ist".
Was soll man davon halten? Warum wird nicht begonnen, die konkreten Zeugen zu befragen? Warum sträubt sich das LG Innsbruck immer wieder davor und kaut in ihren Begründungen immer wieder das selbe vor - nämlich dass es einen rechtskräftig verurteilten Täter gibt - aber: war er es auch tatsächlich?? Es ist also die Ablehnung einer offiziellen Ermittlung, und das obwohl einer der Zeugen ein damaliger Gendarm aus Grän(!) ist, der die Darstellung des Geständnisses von M.K. im Auto des Postenkommandanten Franz Wolf als Lüge darstellt! M.K. hat erst nach massivem Druck von Gendarm Wolf sein "Geständnis" abgelegt! Das ist mit Zeugenaussage belegt und diese liegt uns vor! - Aber das Gericht will diese gar nicht einmal ansehen! Und dieser Gendarm ist nur ein Zeuge von mehreren! Die Namen der anderen Zeugen haben wir aus verständlichen Gründen im Akt unkenntlich gemacht um sie vor eventuellen Repressalien zu schützen, die möglicherweise Aussagen vor offiziellen Stellen verhindern könnten - uns liegen ihre Aussagen jedenfalls vor.
Bitte bilden Sie sich selbst eine Meinung! Für weitere Hinweise, die zur Aufklärung des Mordes an Angelika Föger und der nachwievor dubiosen Umstände der damaligen Ermittlungsarbeiten beitragen und somit eine umfangreiche und sorgfältige Wiederaufnahme durch die Justiz anstossen (besser: erzwingen), sind wir sehr dankbar! Das 15-seitige LG-Dokument ist hier downloadbar.
12. Mai 2014
Die "Foto-Verhandlung"
01. Mai 2014
"Nebenbei" bemerkt: Die Fam. XXXX und RA ----- haben meinen Großcousin Wolfram Föger wegen eines Fotos geklagt, dass er bei der Verhandlung zur Unterlassungsklage XXXX gegen mich, am 19.11.2013 gemacht haben soll. Am kommenden Montag, 05.Mai 2014 findet im LG-Innsbruck um 09:00 Uhr die Verhandlung gegen Wolfram statt. Man darf gespannt sein, was bei diesem "Nebenschauplatz", welcher von Fam. XXXX in die Wege geleitet wurde, herauskommen wird. Zuschauer sind gerne willkommen! Link zum Bericht (5 .März 2014)
01. Mai 2014
Neue Unterlagen werden für die Veröffentlichung vorbereitet!
Hier nocheinmal der letzte Bericht und Links vom April (alle Dokumente sind a uch hier aufgelistet:
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Tatortordner - Kleidung
Ein wesentlicher Bestandteil der Ermittlungsarbeit für die spätere Beweisvorlage vor Gericht beim Mord in der Käserei XXXX in Grän am 9.Juni 1990, war die Dokumentation der Kleidung des Opfers und des mutmaßlichen Täters. Welche Widersprüche sich im Spurenbild ergeben, ist im Akt durchaus ersichtlich! Ebenso wie das "offizielle Tatmesser" nicht die geringste Spur von Blut aufweist, so weisen auch die Kleider des angeblichen Täters dermaßen geringe Blutspuren, dass dieser Umstand einfach hinterfragt werden muss!
Link zum Schreiben an die StA-Innsbruck v. 03.01.1991
Verbots-Schreiben des RA Dr. Pichler online zu stellen.
AKTEN_WIDERSPRUECHE-SPURENLAGE
Link zu den Unterlagen über die Würgemale