26.März 2014
Einstweilige Verfügung von OLG Ibk: Mir wird ein Maulkorb verhängt!
Hinweis: Alle mit XXXX bezeichneten Stellen mussten auf Gerichts-Anordnung zensuriert werden! (26.März 2014)
Seit 25. März 2014 habe ich es amtlich: Ich darf den Namen XXXX, Inhaber der Käserei XXX in XXX nicht mehr öffentlich nennen - zumindest nicht im Bezug zum Mord an meiner Frau Angelika, die in eben dieser Käserei XXXX am 9. Juni 1990 ermordet wurde!
Ich habe mich entschlossen, für die Dauer des noch laufenden Verfahrens diese Einstweilige Verfügung auf Anraten meines Anwaltes zu befolgen.
Deswegen müssen Teile meiner Webseite nun auf Grund der Einstweiligen Verfügung vom 25. März 2014 (Link) zensuriert werden! Wir werden nun im laufenden Hauptverfahren daran arbeiten, meine Ansprüche auf eine gerechte Behandlung (zB Vorbringen der Beweise, neue Zeugen usw.) entsprechend zu wahren. Dies wurde mir bisher ja stets verwehrt - bei der Unterlassungsklage-Tagsatzung vom 19.11.2013 wurde ich von Richter Mag. Schallhart nur gefragt, ob ich einem Vergleich(!) zustimmen würde. Keine einzige weitere Frage zum Fall wurde ansonsten erörtert...!
Ich werde - trotz dieses hier verhängten "Maulkorbs" vom OLG Innsbruck - über den Fortgang des laufenden Verfahrens der Unterlassungsklage weiterhin hier auf dieser, meiner Webseite berichten.
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10. März 2014
Antworten auf Anfragen im Forum:
Wertschätzung in der Gräner Käserei - gab es die?
Der Käserei-Chef scheint so was nicht zu kennen. Ob dieses Wort "Wertschätzung" für den Käserei-Chef eine Bedeutung hat, kann ich nicht sagen, doch so wie er in seiner Aussage v.12.06.1990 zu Protokoll gibt, hatte es wohl nicht viel wert. Im Protokoll gibt er an, dass er den Lehrling gefragt habe: "Wie kommt die denn in dein Zimmer?" In Anbetracht einer schwerverletzen Person, die immerhin seit 12 Jahren dem Betrieb zugehörig ist/war, eine doch sehr abwertende Formulierung. Sollte da man nicht sagen, "wie kommt Frau Föger, oder Angelika, oder die Buchhalterin in dein Zimmer"? Abgesehen von dieser doch sehr "mitleidlosen" Bemerkung, stellt sich auch die Frage, ob der Käserei-Chef möglicherweise deshalb verwundert war, weil die schwerverletzte Frau Föger in des Lehrlings Zimmer lag. Hat er sie möglicherweise vorher woanders gesehen...?
So stellen sich zwangsweise zwei Fragen, die in den Akten nichtnachvollziehbar beantwortet werden:
1. Wie kam Angelika wirklich in des Lehrlings Zimmer? Fest steht, dass Angelika längere Zeit im Büro gelegen hatte, und offensichtlich tot geglaubt wurde. Laut Aussage des Käserei-Chefs damals vor der Kripo, kam er gleichzeitig mit der Rettung bei Frau Föger an.
Allerdings: wie lässt sich seine eigene damalige Aussage verstehen, wenn er behauptete, Angelika halb aufsitzend angetroffen, mit ihr gesprochen und sogar Erste Hilfe geleistet zu haben? Das Rettungspersonal widerspricht eindeutig, sie sagten einheitlich aus, dass während ihrer Anwesenheit ausser kurz der Lehrling und der Arzt niemand mehr Kontakt mit Angelika hatte (siehe Aussagen der Sanitäter:Rief, Kotz.)
2. Interessant die weitere Aussage des Chefs, als er von Frau Föger aufstand (nachdem er mit ihr angeblich gesprochen hatte, "bevor sie die Kraft verlassen und sie sich zurückgelegt hatte"), stand der Lehrling vor ihm!
Was hat dieser da gesehen? Was wirklich?? War es etwas, dass er dabei einen weiteren, noch tiefgreifenderen Schock erlitt, als durch die vorher überraschende Auffindung der blutüberströmten Frau in seinem Zimmer?
Wie war das mit dem Hohlvenenstich? Nach so einer Verletzung, gibt es maximal 5 Minuten zu leben, wahrscheinlich weniger. Was bedeutet die Aussage des Chefs "er habe Angelika Föger halb aufsitzend angetroffen, die Kraft hat sie verlassen, dann hat sie sich zurückgelegt"? So hat die Rettung Angelika Föger schliesslich auch vorgefunden. Aber: Mit einem Hohlvenendurchstich ist der Mensch handlungsunfähig, danach hätte sich Frau Föger weder aufrichten, noch so halb aufsitzen können, noch hätte sie später die Kraft verlassen, denn die Kraft hatte sie beim Hohlvenen-Stich verlassen, nicht erst später. Wo war der Chef als die Rettung kam? Wieso fragt der Chef dann später als die Rettung kam, die Rettungsleute verwundert "Was ist denn hier los?". Hatte der Chef das vorher nicht schon den Lehrling gefragt?
Es ergeben sich einfach Fragen aus den offiziellen Aussagen. Es sind Aussagen, die offensichtlich niemals ernsthaft hinterfragt wurden. Jede Aussage wurde einfach ungeprüft hingenommen ...!
Der Vollständigkeithalber hier ein Auszug des ersten, unmittelbaren Zeugenprotokolls vom Käserei-Chef (hier können Sie das gesamte Dokument lesen, Zitat von der vorletzten Seiten):
" [...] Ich bin sofort zum Betrieb. Der BOSCHO hat mir auch noch gesagt, daß er die Rettung und den Arzt verständigt hat. Ich bin dann zugleich mit der Rettung bei der Sennerei eingetroffen. Ich bin in das Büro hinauf und habe festgestellt, daß Frau FÖGER nicht im Büro war. Ich habe da schon die Blutspuren gesehen. Der BOSCHO hat mir gesagt, daß sie ganz vorne sei. Ich bin vorgerannt in das Zimmer vom Martin. Die Frau FÖGER lag am Boden so mit dem Oberkörper etwas aufgerichtet, so aufsitzend. Ich habe mich zu ihr hingekniet und habe sie gefragt, was denn passiert sei. Sie hat die Augen aufgemacht und hat gesagt, 'laßts mich in Ruh, laßts mich in Ruh, mir tut alles weh'. Dann hat sie sich zurückgelegt, die Kraft hat sie verlassen.
Ich bin dann aufgestanden und habe mich umgedreht. Da ist der Martin vor mir gestanden. Ich habe ihn gefragt, was denn passiert sei, was denn los sei, wie kommt die denn in dein Zimmer hab ich ihn gefragt. Er sagte, 'er sei hoamkemmen und da sei die so herinnen glegen'. Dann ist der Arzt gekommen und ich habe geholfen soweit ich konnte. Wir haben geschaut woher sie blutete. Ich habe meine Frau zu Hause informiert über das was passiert ist. Ich habe wirklich einen Schock gehabt. Ich bin in die Käserei und da ist die Frau DOUCHA zu mir gekommen. Ich habe sie nach dem Martin gefragt. Sie hat mir gesagt, daß er bei der Gabi in der Wohnung oben sei. Ich bin wieder hinauf in den ersten Stock zum Inspektor WOLF und habe ihm gesagt, daß der Martin bei der Gabi drüben ist. Mein Verdacht ist da zwangsläufig in die Richtung gegangen, daß da der Martin etwas zu tun haben muß. [...]"
05. März 2014
Erneute Klage der XXXXX ! Sie wollen Geld für ein Foto, wir wollen aber die Mörder!
Die Fam.xxxxxx und RA---- haben gegen meinen Cousin Wolfram Föger eine Klage eingereicht (17.02.2014), weil dieser bei der Tagsatzung-Anhörung am 19.11.2013 ein Foto gemacht haben soll. Es hat den Anschein, als sollte mit solchen banalen "Nebenklagen" von der eigentlichen Sache, nämlich der Suche nach dem wahren Mörder von Angelika Föger abgelenkt werden... Link zur Klagschrift
01. März 2014
Wie viele Schlampigkeitsfehler sind von einem Richter in einem Urteil / Beschluß zu tolerieren?
Meiner Meinung nach keine! Schliesslich geht es in solchen Angelegenheiten nicht nur um irgendein Feiertagsgedicht, sondern um Lebensexistenzen! Um Einflüsse und Entscheidungen, die ein ganzes Leben ändern können! Und da sollte eine äusserste Sorgfalt im Text wohl nur selbstverständlich sein.
Im letzten Februareintrag habe ich auf das eigenartige, interesselose Vorgehen des Richters Mag. Schallhart vom LG Innsbruck hingewiesen (eine "Anhörung" ohne angehört zu werden...!, ein Urteil, ohne dass Beweise im Verhandlungssaal überhaupt angesprochen wurden! Von der Kürze der Tagsatzung - knapp 15 Min. - gar nicht zu reden. Usw.)
Wie abgehoben und oberflächlich Urteile und Beschlüsse von diesem Richter Mag. Schallhart an mich, Witwer der Ermordeten Angelika Föger geschrieben werden, und ich hiermit von Richter Schallhart regelrecht zum Täter gestempelt werde (Seite 9), nur weil ich um eine gerechte ordentliche Aufklärung des Mordes an meiner Frau kämpfe, sei hier in der 10seitigen Einstwilligen Verfüg ung (EV) v. 17.02.2014 des Richter Mag. Schallhart zum "Antrag auf EV vom 7.2.2014 der Fam. xxxxx, wegen des ORF Ber ichtes vom 6.2.2014, in ein paar Sätzen aufgezeigt.
Unter Punkt 1, gleich auf der ersten Seite steht geschrieben:
1. "Dem Gegner der gefährdeten Partei Walter Föger wird ab sofort verboten, Behauptungen in der Art und Weise zu äußern, wonach xxxxxx bzw. seine Familie (Frau xxxxxx und Sohn xxxxxx) mit dem Mord an Angelika Föger, der am 9.6.1999 im Anwesen 6673 Grän Nr. 49 verübt wurde, ..."
So etwas habe ich nie behauptet!! Angelika ist am 9.6.1990 in der Käserei xxxxx ermordet worden und nicht am 9.6.1999! - und das ist Fakt - ebenso der Ort, nämlich in der Käserei xxxxxx in Grän! Mit einem letzten, tödlichen Stich, während die Rettung bereits in den Hof einbog! Das ist Fakt!
2. Und weiter im selben Satz: "..., unmittelbar zu tun gehabt hätten, insbesondere wird ihm verboten zu behaupten, xxxxxx oder xxxxxx hätten Angelika Biedermann ermordet."
Diese Schlampigkeit im Text grenzt schon an Beleidigung: Meine Frau hieß Angelika Föger und NICHT Angelika Biedermann!
3. Weiters in dem Urteil der EV wird im Absatz bei BEGRÜNDUNG angeführt: "Am 9.6.1990 wurde die Ehegatten des Beklagten, Angelika Föger, im Büro des Unternehmens Sennerei und Käserei xxxxxx in 6673 Grän Nr. 49 ermordet."
Auch hier sieht man die Nachlässigkeit des Mag. Schallhart. In diesem Satz müsste geschrieben stehen: "Am 9.6.1990 wurde die Ehegattin des Beklagten, im Büro des Unternehmens Sennerei und Käserei xxxxxx in 6673 Grän Nr. 49 ermordet."
4. Gelinde als eine Geschmacklosigkeit - ohne eine absichtlich psychologisch beeinflussende und abwertende Voreingenommenheit unterstellen zu wollen, ist der Satz auf Seite 9: "Die Behauptung des Beklagten, diese Messerstiche seien tatsächlich nicht von Martin Kofler, sondern von den Beklagten seiner Frau zugefügt worden, ..."
Sollte wohl heissen: "Die Behauptung des Beklagten, diese Messerstiche seien tatsächlich nicht von Martin Kofler, sondern von den Klägern seiner Frau zugefügt worden, ..."
5. Auf die weiteren Schreibfehler im Text gehe ich hier nicht weiter ein...
Unbestritten ist also, dass derartige textliche Verfehlungen und Schlampigkeiten in einem gerichtlichen Beschluß nicht zu akzeptieren sind. Verweisen sie doch offensichtlich auf ein nicht zu versteckendes Desinteresse des verantwortlichen Richters Mag. Schallhart, sich des Falles überhaupt ernsthaft und sorgfältig anzunehmen!
Nochmals an Alle, die mit allen Mitteln versuchen diesen hinterträchtigen, feigen Mord an meiner Frau Angelika zu vertuschen, oder diejenigen die mit solchen Klagen und Eingaben vom eigentlichen Thema ablenken wollen, sei nochmals in aller Deutlichkeit gesagt, der Mordfall Angelika Föger ruht erst wenn die wahren Täter vor Gericht stehen, und sie werden vor Gericht stehen, das können Sie mir glauben.
Und ich denke, dass durch diese Veröffentlichung, weitere Urteile (auch von anderen Betroffenen) des besagten Richters Mag. Schallhart bestimmt nochmals genauer geprüft werden - nämlich auf offensichtliche Fehler, die augenscheinlich nachweisen, dass dieser Richter des LG Innsbruck seiner Sorgfaltpflicht gegenüber sehr mangelhaft nachkommt...
Herzlichst
Walter Föger
01. März 2014
Auf vielfachem Wunsch haben wir die beiden ORF-Berichte online gestellt. Zu finden hier auf unserer Foto/Dokumente/Vi deoseite