August 2015

 
27. August 2015
 

Presse nimmt den Mordfall erneut auf!

Dass der Mordfall Angelika Föger und die Umstände um die (Nicht-) Aufklärungsaktivitäten seitens der Tiroler Justiz solange nicht zur Ruhe kommen, bis es ein entsprechendes Ergebnis gibt - nämlich die Auffindung des/der wahren Mörder von Angelika, darüber berichtet auch immer wieder die Presse. DasTiroler Magazin "GUT" (mit Sitz in Seefeld) hat sich des Mordfalles angenommen und einen mehrseitigen Bericht in der aktuellen August-Ausgabe veröffentlicht. Vielen Dank dafür!

 
................................
 
 
 
19. August 2015
 

20 blonde Haare – und keine Antworten!

 
Der wesentlichste Fakt im gesamten Aufklärungsbedürfnis um den Mordfall an Angelika Föger sind die 20 blonden Haare in der Hand der Toten. Eine unserer Mitstreiterinnen (ausgestattet mit einer entsprechenden Vollmacht) hat sich diesbezüglich an Dr. Walter Rabl gewandt. Hier die Anfrage als „Offener Brief:
 
 
Von: --------
An: "gmi@------" 
Gesendet: 9:40 Mittwoch, 18.Februar 2015
Betreff: OFFENER BRIEF an Dr. Walter Rabl im Mordfall Angelika Föger zu 20 gefundenen blonden Haaren
 

OFFENER BRIEF

 
Sehr geehrter Herr Dr. Rabl, 
 
im Mordfall Angelika Föger ist Ihnen offensichtlich ein sehr großer Irrtum oder vielmehr sehr schwerer Interpretationsfehler unterlaufen, so wie meine persönlichen Recherchen das ergeben haben. Wenn Sie nämlich schreiben in Ihrem Gutachten von damals, dass 20 blonde Haare in der Hand vom Mordopfer Angelika Föger gefunden worden waren bzw. wenn Sie damals noch meinten, dass Angelika Föger sich diese selbst aus ihrer Geheimratsecke ausgerissen haben soll im Todeskampf, dann kann das aus logischer Sicht so nicht stimmen, da Frau Föger durchwegs ja dunkelhaarig war, wie man das auf Fotos im Anhang sieht und folgedessen müssten sich großteils dann auch viele dunkle Haare in der Hand des Mordopfers befunden haben. 
 
In Ihrem Gutachten steht nun also ausdrücklich und das ist Faktum, dass lediglich 20 blonde (helle) Haare gefunden worden waren, also kein einziges dunkles Haar ist erwähnt, welches man Frau Föger zuordnen hätte können als Beweis dafür, dass Frau Föger sich tatsächlich selbst an den Kopf gefasst und Haare auszureissen habe. Sie betonten soweit auch nirgendwo, dass jenem Käserlehrling die 20 blonden Haare gehört haben könnten, welcher mehrere Jahre für diesen Mord im Gefängnis saß. Dass der Lehrling für Sie nun so gar nicht in Frage kam als Besitzer der 20 blonden Haare, sondern sogar ausgeschlossen war, weil dies in Ihrem Bericht eben keine Erwähnung gefunden hatte, hat mir Kopfzerbrechen bereitet. 
 
Fakt ist und bleibt nun aber - und dieser sollte ehestmöglich zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens im Mordfall Angelika Föger führen - dass tatsächlich absolut kein einziges eigenes dunkles Haar in der Hand von Frau Föger gefunden wurde. Das heißt: Die dunkelhaarige Frau Föger kann sich soweit nicht am eigenen Kopf "nur blonde" Haare (20 Stück) ausgerissen haben, da als Beweis dafür eigene dunkle Haare in der Hand der Toten ja gänzlich fehlten. Der Denkschluss ist logisch, dass man nicht sich selbst "nur blonde" Haare aus der Geheimratsecke ausreissen kann ohne dabei auch nur ein dunkles Haar mitzuerwischen, im Todeskampf wohl gar nicht. Ihre Interpretation von damals ist aus heutiger Sicht für mich ein Fehlschluss. Und es ist zu allerhöchster Wahrscheinlichkeit nun so, zu 100% kann man sagen, dass Frau Föger nicht sich selber sondern jener (noch) unbekannten Person die blonden Haare vom Kopf nur ausgerissen haben kann im Todeskampf, die eben großteils blondes Haupthaar hat bzw. die Frau Angelika Föger ermordete.
 
Möchten Sie dazu eine Stellungnahme abgeben?
 
Mit freundlichen Grüßen
------ (Name unserer Mitstreiterin weggelassen!)
 
 
Eine telefonische Nachfrage der Briefverfasserin ergab: „Dr. Walter Rabl wollte übrigens k e i n e  Stellungnahme abgeben, das ließ er mir über seine Sekretärin ausrichten! Er selbst wollte nicht reden mit mir.“ 
 
Wir wollen sehen, ob sich Dr. Rabl überhaupt zu diesen Anfragen jemals äußern wird … 
 
Hier eine Zusammenfassung der „Causa“ Rabl:
 
HINWEIS: Dieser Tage erscheint in einem Tiroler Nachrichtenmagazin ein mehrseitiger Artikel zum Mordfall Angelika Föger!
 
.................................................
 
 
01. August 2015

 

Anfragen an die Richter, Staatsanwaltschaft und Gerichtsmedizin -  Antworten lassen auf sich warten!

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam! Antworten auf Anfragen um Aufklärungsunterstützung dauern üblicherweise Wochen. Abweisungen auf Anträge erfolgen üblicherweise innerhalb weniger Tage! So unsere Erfahrungen. Dennoch wird hier nicht locker gelassen. So stellte einer meiner bevollmächtigten Mitstreiter (der Name ist hier weggelassen) schon vor Monaten (ab Februar 2015) mehrere Anfragen an die zuständigen Richter, Staatsanwälte und die Gerichtsmedizin Innsbruck (GMI). Konkrete Antworten auf konkrete Anfragen wurden bislang nie gegeben - immer nur drumherum geredet, soferne überhaupt eine Antwort gegeben wurde!
 
Hier die bislang letzten beiden konkreten Anfragen vor, die bislang allerdings unbeantwortet blieben:
 

Anfrage vom 25. Juni 2015

Von: ----------
Gesendet: Donnerstag, 25. Juni 2015 08:02
An: guenther.boehler@------; gerhard.salcher@------; lginnsbruck.praesidium@------
Betreff: Mordfall Angelika Föger: 20 blonde Haare OPFERFREMD / Geheimratsecke von GMI erfunden
 
Sehr geehrter Herr Dr. Böhler,
sehr geehrter Herr Dr. Salcher, 
 
bitte nehmen Sie sich beide die Zeit, schlagen Sie aus eigenen Interessengründen die Mordakte Angelika Föger auf und blättern Sie die ersten Seiten kurz durch. Auch wenn die Akte einen halben Meter dick ist, es wird nicht viel ihrer Zeit beanspruchen. Bestätigen Sie mir bitte gerichtsfest, wenn  dieses wichtige Beweismittel tatsächlich nicht in der Akte enthalten wäre: Es handelt sich um das erste originale Haarvergleichsgutachten, mit hoher Wahrscheinlichkeit trägt es die Zahl 785, welches unmittelbar nach der Obduktion gemacht worden sein müsste, da Dr. Rabl bei Lokalaugenschein am 09.06.1990 festgestellt hatte, dass die sichergestellten  "hellen" Haare nicht der Haarfarbe der Toten entsprechen. 
 
Ich kann meine Recherchen im Namen von Herrn Walter Föger zum wahren Inhaber der blonden Haare nur dann gezielt weiterführen, wenn ich von Ihnen als Richter amtlich versichert bekommen habe, dass dieses Dokument als wichtiges Beweisstück tatsächlich fehlt! 
 
Zu den Fakten:
Niemals hat Dr. Henn als Sachverständiger die "Mehrtätertheorie" im Mordfall Föger ausschließen können, denn niemals hat Dr. Henn bestätigt, nicht einmal in der dritten Hauptverhandlung am 30.10.1991, dass die blonden Haare wirklich von der Toten stammen. 
Dr. Rabl verweigert mir in einem offenen Brief vom 15.02.2015 die Antwort auf die Frage, wie er als Gerichtsmediziner es nur für möglich halten konnte, dass Angelika F. sich durchwegs "20 blonde" Haare ausgerissen haben soll "aus dem hellen weißen Bereich einer Geheimratsecke", durchschnittlich 6 - 11 cm lang, so tatsächlich kein einziges dunkelbraunes Eigenhaar von Angelika dabei gewesen war, gefunden, gezählt und dokumentiert werden konnte. 
Weder im Lokalaugenschein- noch im Obduktionsbericht von Dr. Rabl ist eine "helle weiße Stelle im Bereich einer Geheimratsecke" dokumentiert, das heißt, dass in Anwesenheit der Gerichtskommission und der Staatsanwaltschaft keine helle weiße Stelle im Bereich einer Geheimratsecke gesichtet wurde. 
 
Selbst im Abschlussbericht vom 24.09.1990 schreibt Dr. Rabl noch immer kein Wort zu dieser Geheimratsecke. 
Die Geheimratsecke taucht erst im April 1991 in den Ergänzungsgutachten 785/2 und 785/3 auf! Dr. Rabl kann und will mir nicht erklären, wie er zur Annahme kam, dass Angelika sich 20 blonde Haare ausgerissen haben soll. Ich fragte Dr. Rabl, ob er sich geirrt hat oder Amtsmissbrauch begangen hat. ER MÖCHTE MIR NICHT ANTWORTEN, das durfte mir seine Sekretärin ausrichten. 
 
Ich bitte Sie und das LG Innsbruck nun, meine Recherchen zu unterstützen. Ich benötigte derzeit noch keine eigene Akteneinsicht sondern Ihre eigene Einsicht als Richter. Ich benötige ganz dringend Ihre Bestätigung zum Fehlen des ersten Haarvergleichsgutachtens 785 deshalb, damit ich den damals zuständigen Richter Peter Tischler damit konfrontieren kann. Dr. Tischler hat den Sachverständigen Dr. Henn von der GMI in der Verhandlung nicht ernst genommen als dieser kurz vor seiner Entlassung dem Gericht mitteilte, dass es "durchaus möglich" sein kann, dass die Haare der Angelika Föger gehören. "Durchaus möglich" baut sich auf einer reinen Spekulation auf. Es wurde von Dr. Tischler das Thema "20 blonde Haare aus der Hand der Toten" auch nicht weiter behandelt. Deshalb ist fraglich, ob das erste Haargutachten überhaupt jemals im Akt enthalten war oder ob es entwendet wurde. Das Datum dieses Gutachtens, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zahl 875 trägt, da die Ergänzungsgutachten 785/2 und 785/3 haben, müsste zwischen 09.06.1990 und 24.09.1990 liegen. 
 
Herr Dr. Böhler, danke für das Telefongespräch von gestern. Ich verstehe, dass sie nach vier Wochen Urlaub nun viele "junge" Fälle zu bearbeiten haben. Der Mordfall Föger ist aber 25 Jahre alt und für die Hinterbliebenen wirklich erst dann abgeschlossen, wenn Dr. Rabl zugeben hat, dass er sich geirrt hat, denn die "helle weiße Stelle im Bereich einer Geheimratsecke" kann es deshalb nicht gegeben haben, da es aus logischer Sicht nicht möglich ist, dass das Mordopfer sich im Todeskampf ausschließlich nur "20 blonde Haare" ausgerissen haben soll, ohne ein eigenes dunkelbraunes Eigenhaar dabei zu erwischen. Das heißt, es gibt mindestens noch einen Zweittäter, denn die blonden Haare (Blutgruppe B) konnten wegen der unterschiedlichen Blutgruppe auch nicht dem "Einzeltäter" M--- K---- (Blutgruppe 0) zugeordnet werden. 
 
Ich bitte Sie und auch Sie Herr Dr. Salcher sehr inständig, sich die Zeit zu nehmen und meinem Wunsch nachzukommen, damit der Fall Föger endlich zu einem wirklichen Abschluss kommen kann.
 
Abschlussgutachten 24.09.1990: 
Seite 3: "In der rechten Hand des Leichnams zeigten sich hellere Haare, die nicht der Haarfarbe der Frau entsprachen. Diese Haare wurden spurenkundlich asserviert." - 
Seite 1: "zu SP 785" - ERSTES ORGINALE HAARGUTACHTEN?
 
Mit freundlichen Grüßen
------ (Name unserer Mitstreiterin weggelassen!)
 
 

Anfrage vom 07. Juli 2015

Von: --------------
Datum: 7. Juli 2015 um 08:53
Betreff: Verbleib und Inhalt des verschwundenen Haarvergleichsgutachen mit Zahl 785
An: lginnsbruck.praesidium@-------, gerhard.salcher@------, guenther.boehler@-------, richard.scheithauer@------, walter.rabl@------
 
 
Sehr geehrte Herren von Landesgericht Innsbruck und Gerichtsmedizin Innsbruck, 
 
s.g. Herr Dr. Salcher, 
s.g. Herr Dr. Böhler, 
s.g. Herr Prof. Dr. Scheithauer
s.g. Herr Prof. Dr. Rabl,
 
zwecks Ausforschung des unbekannten Mittäters / Mörders im Mordfall Angelika FÖGER vom 09.06.1990, welchem die aus der rechten blutigen Hand der Toten sichergestellten 20 ausgerissenen blonden welligen Haare mit durchschnittlicher Haarlänge von 6 bis 11 cm zugeordnet werden müssen, ersuche ich als Bevollmächtigte von Herrn Walter Föger um Auskunft zum Verbleib des Haarvergleichsgutachtens mit Zahl 785, welches sich  offensichtlich nicht in der Mordakte Föger befindet bzw. entnommen worden sein könnte um Auskunft zum Inhalt dieses unbekannten Haarvergleichsgutachtens mit Zahl 785, zu welchem im Anschluss die Ergänzungsgutachten mit Zahl 785/2 und 785/3 vom 10. und 17. April 1991 folgten. 
 
Dr. Rainer Henn hat  in der 1. Mordprozessverhandlung am 14.02.1991 als Sachverständiger der Gerichtsmedizin Innsbruck vor dem Richter die Aussage getätigt, dass die sichergestellten blonden Haare aus der Hand der Toten opferfremd und täterfremd seien. Diese Aussage wurde vom Gericht nicht protokolliert, jedoch können jederzeit mehrere namhafte Zeugen zu dieser Aussage genannt werden, die der Verhandlung beiwohnten. Offensichtlich bezog der Sachverständige Dr. Henn seine gesicherte Information, dass die blonden Haare opferfremd und täterfremd seien, aus jendem Haarvergleichsgutachten mit Zahl 785, welches offenbar in der Mordakte FÖGER nun fehlt. Dr. Henns mündliche, nicht protokollierte Aussage vor dem Richter führte im April 1991 zu den sogenannten "Ergänzungsgutachten". In diesem Ergänzungsgutachten wurde offenbar erstmalig gerichtsmedizinisch sichergestellt, dass die Identität der Blutgruppe der blonden Haare (B) nicht mit der Blutgruppe des "Einzeltäters" M---- K-----(0) übereinstimmte. Scheinbar aus Verlegenheitsgründen tauchte zugleich in diesem Ergänzungsgutachten eine "helle weiße Stelle im Bereich e i n e r  Geheimratsecke" an der Toten auf, welche im Obdutkionsbericht vom 10.06.1990 so nicht zu finden ist.
 
Tatsache ist, dass bis zum heutigen Tag die sichergestellten blonden Haare niemals mit eindeutiger Sicherheit einer Person zugeordnet werden konnten. Keinesfalls dem Mordopfer, da Dr. Henn in der dritten Hauptverhandlung am 30. Oktober 1991 lediglich in der Wahrscheinlichkeitsform gesprochen hatte ("durchaus möglich") und keinesfalls dem Verurteilten M----- K-----, der ohnehin als Träger der blonden Haare von Anbeginn ausscheiden musste aufgrund der unterschiedlichen Blutgruppen.
 
Ich ersuche Sie als Verantwortliche einfach nur höflich darum, meine beiden Fragen oben zu beantworten.
 
Mit freundlichen Grüßen
------ (Name unserer Mitstreiterin weggelassen!)
 
( Anfragen Ende)
 
 

 

Webseite: Mordfall Angelika Föger Grän

Betreiber: Walter Föger, 6600 Reutte/Tirol WICHTIG: Wenn jemand - auch nach mittlerweile weit mehr als 30 Jahren - Hinweise zu dieser Tat hat, bitte um eine Mitteilung an mich (siehe eMailadresse, gerne auch persönlich). walter.foeger@gmail.com